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Corona Impfung für Privatversicherte
Antrag und Mitteilung zu U 50
Versorgungsminderung
Der Bremische Gesetzgeber hat mit der Neufassung von § 5 des Bremischen Beamtenversorgungsgesetzes mit Wirkung ab 01.01.2017 angeordnet, dass bei der Berechnung des Ruhegehalts die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mit dem Faktor 0,99611 (für die Besoldungsgruppen A3 bis A10) bzw. mit dem Faktor 0,99606 (für die übrigen Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, B, C, R und W) zu multiplizieren sind.
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Digitalisierung in der beruflichen Bildung: Neue Herausforderungen und Chancen
In den letzten Jahren hat die Digitalisierung die Arbeitswelt maßgeblich verändert. Diese Veränderungen machen auch vor der beruflichen Bildung nicht Halt. Sowohl Lehrkräfte als auch Auszubildende stehen vor neuen Herausforderungen, aber auch Chancen, die es zu nutzen gilt. In diesem Beitrag untersuchen wir, wie Digitalisierung die berufliche Bildung beeinflusst und welche Maßnahmen erforderlich sind, um diese Ära erfolgreich zu gestalten.
Neue Kompetenzanforderungen
Mit der fortschreitenden Digitalisierung entstehen neue Kompetenzanforderungen. Digitale und IT-Kompetenzen werden zunehmend wichtiger in fast allen Berufsfeldern. Dennoch mangelt es oft noch an passenden Aus- und Weiterbildungsangeboten, die diese Kompetenzen vermitteln. Es ist daher entscheidend, dass Bildungseinrichtungen ihre Curricula anpassen, um auf diese Veränderungen zu reagieren.
Veränderungen im Lehr-Lern-Prozess
Der Einsatz digitaler Medien hat tiefgreifende Auswirkungen auf den Lehr- und Lernprozess in der Berufsbildung. Neue digitale Formate, wie digitale Berichtshefte, werden entwickelt und eingesetzt. Diese Medien dienen nicht nur als Lehr-Lern-Mittel, sondern auch als Lehr-Lern-Gegenstand, was neue didaktische Möglichkeiten eröffnet. Gleichzeitig ergeben sich hieraus auch Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die methodische Einbindung in den Unterricht.
Technische Infrastruktur als Grundlage
Eine adäquate technische Infrastruktur ist eine grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Digitalisierung der Berufsbildung. Viele Berufsschulen verfügen jedoch noch nicht über die nötige Ausstattung, wie beispielsweise leistungsfähiges WLAN. Die Varianz der technischen Ausstattung zwischen den Bundesländern und Schulen ist groß, und oft werden private Geräte der Lehrkräfte genutzt, was nicht ideal ist.
Initiative "Berufsbildung 4.0"
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Initiative "Berufsbildung 4.0" ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Berufsausbildung zukunftsfest, attraktiv und wettbewerbsfähig zu gestalten. Digitale und IT-Kompetenzen sollen dabei als vierte Schlüsselkompetenz neben Lesen, Schreiben und Rechnen etabliert werden.
Gestaltender Ansatz gefordert
Die Initiative "Chance Ausbildung" hebt hervor, dass ein gestaltender Umgang mit der Digitalisierung notwendig ist. Es darf nicht nur als technologischer Prozess gesehen werden. Stattdessen ist ein wertebasierter Ansatz notwendig, um die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern. Konkrete Gestaltungsbedarfe wurden für verschiedene Ebenen der beruflichen Bildung identifiziert.
Die Digitalisierung bringt tiefgreifende Veränderungen in der beruflichen Bildung mit sich. Es erfordert aktives Handeln von allen Beteiligten, um die sich bietenden Chancen zu nutzen und die Herausforderungen zu bewältigen. Die Zukunft der Berufsbildung ist digital – es liegt an uns, sie sinnvoll zu gestalten.
Quellen
https://www.giz.de/fachexpertise/downloads/giz2022-de-digitalisierung-in-der-beruflichen-bildung.pdf
https://www.bildungsserver.de/berufsbildung-12720-de.html
https://www.ueberaus.de/wws/digitalisierung-in-der-beruflichen-bildung.php
https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/_documents/berufsbildung-4-0.html
https://www.bibb.de/de/120255.php
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Besoldungsanpassung für Beamt:innen im Land Bremen – Ein Update
Die Tarif- und Besoldungsrunde im öffentlichen Dienst bringt für Beamt:innen in Bremen gute Nachrichten: Eine rückwirkende Besoldungsanpassung ab 2023 steht fest! Dies wurde im Rahmen eines Spitzengesprächs am 16. Februar 2024 zwischen dem DGB und den Gewerkschaften mit Bürgermeister Andreas Bovenschulte und weiteren politischen Vertretern besprochen. Die Planungen für die Übernahme des Tarifergebnisses aus den Verhandlungen zum TV-L sind abgeschlossen und warten nun auf den formalen Gesetzesentwurf.
Details der Besoldungsanpassung:
1. Rückwirkend zum 01.10.2023:
- Erhöhung der dynamisierten Besoldungs- und Versorgungsbezüge sowie der Anwärtergrundgehälter um 1,85%.Zum 01.11.2024:
2. Sockelerhöhung von 200 Euro auf das Grundgehalt.
- Dynamisierte Bezügebestandteile werden um 4,76% erhöht.
- Anwärtergrundbezüge werden um 100 Euro angehoben.
3. Zum 01.02.2025:
- Erhöhung der dynamisierten Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 3,65%.
- Anwärtergrundbezüge werden um weitere 50 Euro erhöht.
Familienbezogene Leistungen:
- Rückwirkend für 2023: Zusätzliche kinderbezogene Sonderzahlung von 830 Euro je anspruchsberechtigtem Kind.
- Ab 01.01.2024: Erhöhung der einkommensabhängigen kinderbezogenen Familienergänzungszuschläge und Zuverdienstgrenze. Für Familien mit mindestens zwei Kindern steigt der Zuschlag für die ersten drei Kinder auf 375 Euro je Kind und ab dem vierten Kind auf 385 Euro.
- Erhöhungsbetrag des Familienzuschlags: In der Besoldungsgruppe A5 wird dieser für das erste Kind auf 18 Euro und für jedes weitere Kind auf 40 Euro monatlich erhöht.
Die Übernahme des Tarifergebnisses erfolgt somit prozentual höher und früher, sodass es bereits in 2023 und 2024 wirksam wird. Der Senator für Finanzen hat zugesagt, die Besoldung erneut zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entspricht und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Der DGB Bremen und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes setzen sich weiterhin dafür ein, dass Bremen die Ergebnisse des TVL übernimmt und eine verfassungsfeste und amtsangemessene Alimentation gewährleistet.
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