Datenschutz
Als Webseitenbetreiber nehmen wir den Schutz aller persönlichen Daten sehr ernst. Alle personenbezogenen Informationen werden vertraulich und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt, wie in dieser Datenschutzerklärung erläutert.
Unserer Webseite kann selbstverständlich genutzt werden, ohne dass Sie persönliche Daten angeben. Wenn jedoch zu irgendeinem Zeitpunkt persönliche Daten wie z.B. Name, Adresse oder E-Mail abgefragt werden, wird dies auf freiwilliger Basis geschehen. Niemals werden von uns erhobene Daten ohne Ihre spezielle Genehmigung an Dritte weitergegeben.
Datenübertragung im Internet, wie zum Beispiel über E-Mail, kann immer Sicherheitslücken aufweisen. Der komplette Schutz der Daten ist im Internet nicht möglich.
Erklärung/FAQ gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Einwilligung zur Speicherung / Verarbeitung
Mit Ihrer Beitrittserklärung stimmen Sie einer Speicherung der in Ihrer Beitrittserklärung genannten Daten zu. In diesem Text erläutern wir Ihnen, was mit Ihren Daten geschieht, wann Sie Einsicht in Ihre von uns gespeicherten Daten erhalten und was mit Ihren Daten bei einem Austritt aus dem Verband geschieht.
Die Einwilligung zu Speicherung Ihrer Daten kann von Ihnen jederzeit in Schriftform widerrufen werden.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen.
Für die Datenerhebung und –pflege ist unser Kassenwart, Herr Ottmar Jurkeit, Email: kontakt@vlb-bremen.de; Telefonnummer: 017661111759, zuständig.
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist nach DS-GVO nicht notwendig, da: Gesundheitsdaten, Daten zur sexuellen Orientierung, genetische Daten, Daten zur rassichen oder ethnischen Herkunft, Daten zur politischen Meinung, Daten zur religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung oder Daten zur strafrechtlichen Verurteilung oder Straftaten vom VLB nicht verarbeitet werden und es nicht zur Kerntätigkeit des Verbandes gehört, Personen in umfangreicher Weise regelmäßig und systematisch zu überwachen.
Zweck der Datenerhebung, Weitergabe der Daten
Die Daten werden für die Pflege der Mitgliederdaten erhoben. Wir benötigen Ihre Daten für
- den Tag des Eintritts / für Jubiläen,
- für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge,
- für die Schulzuordnung,
- für Ihre Spezialisierung im Berufsfeld,
- ob Sie dem Tarifvertrag unterliegen oder Beamter/Beamtin sind,
- die Kontaktaufnahme (Newsletter, Angebote des VLB).
Ihre Daten werden von uns nicht weitergegeben, außer, wenn Sie vorab zustimmen, z.B. bei Inanspruchnahme des Rechtsschutzes, für die Verteilung der Mitgliedszeitschrift des BVLB. Weitergegeben werden von uns Sammeldaten, z.B. die Anzahl der Mitglieder zur Abführung des Beitrages an den BVLB oder den dbb. Für besondere Anläße, z.B. Werbeaktionen, bei denen wir uns Vorteile für unsere Mitglieder versprechen, stimmen Sie der Weitergabe Ihrer Daten auch ohne Nachfrage zu.
Recht auf Auskunft
Sie können jederzeit Auskunft über die von uns über Sie gespeicherten Daten verlangen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich der Verantwortliche vorher darüber zu vergewissern hat, dass Sie derjenige oder diejenige auch sind, der/die sie vorgegen, zu sein.
Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Sollten Sie feststellen, dass die Daten, die der VLB Bremen über Sie gespeichert hat, nicht stimmen bzw. berichtigt werden müssen, können Sie diese Berichtigung jederzeit verlangen.
Sie können nach einem Austritt aus dem VLB Bremen die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihre Daten werden im Kündigungsfall aus einem Hauptverzeichnis gelöscht und dann im Verzeichnis ehemaliger Mitglieder geführt. Sie können die Löschung aus diesem Verzeichnis verlangen.
Umgang mit Fotos und Videos
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Sie bei Aufnahmen, die wir in Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Verbandes unternehmen (Mitgliederversammlungen, Ausflüge, Vorträge, Workshops o.ä.) widersprechen, sobald Sie nicht auf diesen Aufnahmen erscheinen möchten. Wir bitten Sie, uns vorab von dieser Entscheidung Mitteilung zu geben, ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie mit der Aufnahme und Veröffentlichung einverstanden sind.
Informationen
Digitalisierung in der beruflichen Bildung: Neue Herausforderungen und Chancen
In den letzten Jahren hat die Digitalisierung die Arbeitswelt maßgeblich verändert. Diese Veränderungen machen auch vor der beruflichen Bildung nicht Halt. Sowohl Lehrkräfte als auch Auszubildende stehen vor neuen Herausforderungen, aber auch Chancen, die es zu nutzen gilt. In diesem Beitrag untersuchen wir, wie Digitalisierung die berufliche Bildung beeinflusst und welche Maßnahmen erforderlich sind, um diese Ära erfolgreich zu gestalten.
Neue Kompetenzanforderungen
Mit der fortschreitenden Digitalisierung entstehen neue Kompetenzanforderungen. Digitale und IT-Kompetenzen werden zunehmend wichtiger in fast allen Berufsfeldern. Dennoch mangelt es oft noch an passenden Aus- und Weiterbildungsangeboten, die diese Kompetenzen vermitteln. Es ist daher entscheidend, dass Bildungseinrichtungen ihre Curricula anpassen, um auf diese Veränderungen zu reagieren.
Veränderungen im Lehr-Lern-Prozess
Der Einsatz digitaler Medien hat tiefgreifende Auswirkungen auf den Lehr- und Lernprozess in der Berufsbildung. Neue digitale Formate, wie digitale Berichtshefte, werden entwickelt und eingesetzt. Diese Medien dienen nicht nur als Lehr-Lern-Mittel, sondern auch als Lehr-Lern-Gegenstand, was neue didaktische Möglichkeiten eröffnet. Gleichzeitig ergeben sich hieraus auch Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die methodische Einbindung in den Unterricht.
Technische Infrastruktur als Grundlage
Eine adäquate technische Infrastruktur ist eine grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Digitalisierung der Berufsbildung. Viele Berufsschulen verfügen jedoch noch nicht über die nötige Ausstattung, wie beispielsweise leistungsfähiges WLAN. Die Varianz der technischen Ausstattung zwischen den Bundesländern und Schulen ist groß, und oft werden private Geräte der Lehrkräfte genutzt, was nicht ideal ist.
Initiative "Berufsbildung 4.0"
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Initiative "Berufsbildung 4.0" ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Berufsausbildung zukunftsfest, attraktiv und wettbewerbsfähig zu gestalten. Digitale und IT-Kompetenzen sollen dabei als vierte Schlüsselkompetenz neben Lesen, Schreiben und Rechnen etabliert werden.
Gestaltender Ansatz gefordert
Die Initiative "Chance Ausbildung" hebt hervor, dass ein gestaltender Umgang mit der Digitalisierung notwendig ist. Es darf nicht nur als technologischer Prozess gesehen werden. Stattdessen ist ein wertebasierter Ansatz notwendig, um die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern. Konkrete Gestaltungsbedarfe wurden für verschiedene Ebenen der beruflichen Bildung identifiziert.
Die Digitalisierung bringt tiefgreifende Veränderungen in der beruflichen Bildung mit sich. Es erfordert aktives Handeln von allen Beteiligten, um die sich bietenden Chancen zu nutzen und die Herausforderungen zu bewältigen. Die Zukunft der Berufsbildung ist digital – es liegt an uns, sie sinnvoll zu gestalten.
Quellen
https://www.giz.de/fachexpertise/downloads/giz2022-de-digitalisierung-in-der-beruflichen-bildung.pdf
https://www.bildungsserver.de/berufsbildung-12720-de.html
https://www.ueberaus.de/wws/digitalisierung-in-der-beruflichen-bildung.php
https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/_documents/berufsbildung-4-0.html
https://www.bibb.de/de/120255.php
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Besoldungsanpassung für Beamt:innen im Land Bremen – Ein Update
Die Tarif- und Besoldungsrunde im öffentlichen Dienst bringt für Beamt:innen in Bremen gute Nachrichten: Eine rückwirkende Besoldungsanpassung ab 2023 steht fest! Dies wurde im Rahmen eines Spitzengesprächs am 16. Februar 2024 zwischen dem DGB und den Gewerkschaften mit Bürgermeister Andreas Bovenschulte und weiteren politischen Vertretern besprochen. Die Planungen für die Übernahme des Tarifergebnisses aus den Verhandlungen zum TV-L sind abgeschlossen und warten nun auf den formalen Gesetzesentwurf.
Details der Besoldungsanpassung:
1. Rückwirkend zum 01.10.2023:
- Erhöhung der dynamisierten Besoldungs- und Versorgungsbezüge sowie der Anwärtergrundgehälter um 1,85%.Zum 01.11.2024:
2. Sockelerhöhung von 200 Euro auf das Grundgehalt.
- Dynamisierte Bezügebestandteile werden um 4,76% erhöht.
- Anwärtergrundbezüge werden um 100 Euro angehoben.
3. Zum 01.02.2025:
- Erhöhung der dynamisierten Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 3,65%.
- Anwärtergrundbezüge werden um weitere 50 Euro erhöht.
Familienbezogene Leistungen:
- Rückwirkend für 2023: Zusätzliche kinderbezogene Sonderzahlung von 830 Euro je anspruchsberechtigtem Kind.
- Ab 01.01.2024: Erhöhung der einkommensabhängigen kinderbezogenen Familienergänzungszuschläge und Zuverdienstgrenze. Für Familien mit mindestens zwei Kindern steigt der Zuschlag für die ersten drei Kinder auf 375 Euro je Kind und ab dem vierten Kind auf 385 Euro.
- Erhöhungsbetrag des Familienzuschlags: In der Besoldungsgruppe A5 wird dieser für das erste Kind auf 18 Euro und für jedes weitere Kind auf 40 Euro monatlich erhöht.
Die Übernahme des Tarifergebnisses erfolgt somit prozentual höher und früher, sodass es bereits in 2023 und 2024 wirksam wird. Der Senator für Finanzen hat zugesagt, die Besoldung erneut zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entspricht und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Der DGB Bremen und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes setzen sich weiterhin dafür ein, dass Bremen die Ergebnisse des TVL übernimmt und eine verfassungsfeste und amtsangemessene Alimentation gewährleistet.
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